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Bildmarke Baggenstos ((fig.)) von A. Baggenstos & Co. AG - ... 345718


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 345718

Details zur Marke Baggenstos ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00882/1986

Bildmarke

Baggenstos ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.05.1986

Hinterlegungs­datum

13.02.1986

Ablauf Schutzfrist

13.02.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 20

Inhaber

A. Baggenstos & Co. AG
Neugutstrasse 14
8304 Wallisellen CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Schreib- und Rechenmaschinen, Personal Computer, Diktier- und Kopiergeräte sowie Bürogeräte und -maschinen aller Art; Büromöbel und Bürobedarfsartikel aller Art.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Baggenstos ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 345718 gehört zu der Bildmarke «Baggenstos ((fig.))» von A. Baggenstos & Co. AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 345718 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 345718 gehört dem Inhaber A. Baggenstos & Co. AG Neugutstrasse 14, 8304 Wallisellen CH. A. Baggenstos & Co. AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke Baggenstos ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Baggenstos ((fig.)), eingetragen durch A. Baggenstos & Co. AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.