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Wortmarke QUADRAGARD von Martin Eichholzer AG - ... 345185


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.06.1986



Details zur Marke QUADRAGARD

Gesuch Nr.

00362/1986

Wortmarke

QUADRAGARD

Eintrag ins Markenregister

07.05.1986

Hinterlegungs­datum

24.01.1986

Eintragsänderung

05.06.1986

Ablauf Schutzfrist

24.01.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 9

Inhaber

Martin Eichholzer AG
Bachmattweg 13
8048 Zürich CH
 

Vertreter

Frei Patentanwaltsbüro AG
Hagenholzstrasse 85
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Metalltüren und Zubehör für Türen, nämlich Türdrücker, Türfallen, Abdeckplatten, Sicherheitsstangen und Sicherheitsriegel; Sicherheitsbeschläge für Fenster und Türen; Gitter und Gitterbefestigungen für Fenster und Türen und andere Oeffnungen in Baukörpern; Sicherheitsketten; mechanische und elektrische Sicherheits- und Alarmeinrichtungen; Sicherheitsschränke und Sicherheitskassetten; Schlösser und Verriegelungen für Türen und Fenster.



Zusammenfassung zum Markeneintrag QUADRAGARD

Markeneintragung: Die Markennummer 345185 gehört zu der Wortmarke «QUADRAGARD» von Martin Eichholzer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 345185 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Juni 1986 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 345185 gehört dem Inhaber Martin Eichholzer AG Bachmattweg 13, 8048 Zürich CH. Martin Eichholzer AG wird vertreten durch Frei Patentanwaltsbüro AG Hagenholzstrasse 85, 8050 Zürich CH.


Marke QUADRAGARD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke QUADRAGARD, eingetragen durch Martin Eichholzer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.