Home  »  Meldung vom 25.09.2006  »  Marke INDUFLOW von Gebrüder Sulzer,Aktiengesellschaft

Wortmarke INDUFLOW von Gebrüder Sulzer,Aktiengesellschaft - ... 344452


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.05.1986



Details zur Marke INDUFLOW

Gesuch Nr.

00471/1986

Wortmarke

INDUFLOW

Eintrag ins Markenregister

03.04.1986

Hinterlegungs­datum

28.01.1986

Eintragsänderung

06.05.1986

Ablauf Schutzfrist

28.01.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 103 vom 06.05.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

11

Löschdatum

04.09.2006

Inhaber

Gebrüder Sulzer,Aktiengesellschaft
Zürcherstrasse 9
8400 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Lüftungs-, Heizungs- und Klimaanlagen und ihre Einzelteile, wie Luftaustrittsdüsen, Armaturen, Ventilatoren, Wärmeaustauscher und Luftfilter.

Zusammenfassung zum Markeneintrag INDUFLOW

Markeneintragung: Die Markennummer 344452 gehört zu der Wortmarke «INDUFLOW» von Gebrüder Sulzer,Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 344452 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. September 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 344452 gehört dem Inhaber Gebrüder Sulzer,Aktiengesellschaft Zürcherstrasse 9, 8400 Winterthur CH. Der Inhaber Gebrüder Sulzer,Aktiengesellschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke INDUFLOW mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke INDUFLOW, eingetragen durch Gebrüder Sulzer,Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.