Home  »  Meldung vom 18.09.2006  »  Marke SIMBA von Barbara Schnyder

Wortmarke SIMBA von Barbara Schnyder - Markeneintrag Nr. 344271


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.04.1986



Details zur Marke SIMBA

Gesuch Nr.

00384/1986

Wortmarke

SIMBA

Eintrag ins Markenregister

24.03.1986

Hinterlegungs­datum

24.01.1986

Eintragsänderung

29.04.1986

Ablauf Schutzfrist

24.01.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 97 vom 29.04.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19, 20, 21

Löschdatum

28.08.2006

Inhaber

Barbara Schnyder
in der Halde
8268 Mannenbach-Salenstein CH
 

Vertreter

Hans Rudolf Gachnang,Patentanwalt
Badstrasse 5
8500 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Türen aus Metall und Türen aus Nichtmetall für Bauzwecke; Näpfe, Futtertröge, Trinkgefässe aus Kunststoff oder Holz für Haustiere; Kletterbäume aus Holz oder Kunststoff für Haustiere.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SIMBA

Markeneintragung: Die Markennummer 344271 gehört zu der Wortmarke «SIMBA» von Barbara Schnyder. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 344271 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. September 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 344271 gehört dem Inhaber Barbara Schnyder in der Halde, 8268 Mannenbach-Salenstein CH. Barbara Schnyder wird vertreten durch Hans Rudolf Gachnang,Patentanwalt Badstrasse 5, 8500 Frauenfeld CH.


Marke SIMBA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SIMBA, eingetragen durch Barbara Schnyder, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.