Home  »  Meldung vom 14.08.2006  »  Bild Marke von Canadian Olympic Association

Bildmarke 343925 von Canadian Olympic Association


Land des Markeninhabers: Kanada  CA (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.04.1986

Bildmarke 343925

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

07725/1985

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.03.1986

Hinterlegungs­datum

18.12.1985

Eintragsänderung

12.04.1986

Ablauf Schutzfrist

18.12.2005

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 83 vom 12.04.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Löschdatum

24.07.2006

Inhaber

Canadian Olympic Association
Olympic House, Cité Du Havre
Montreal (Quebec) CA
 

Vertreter

Bovard AG,Patentanwälte
Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 343925 gehört zu der Bildmarke «-» von Canadian Olympic Association. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 343925 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. August 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 343925 gehört dem Inhaber Canadian Olympic Association Olympic House, Cité Du Havre, Montreal (Quebec) CA. Canadian Olympic Association wird vertreten durch Bovard AG,Patentanwälte Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Canadian Olympic Association, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.