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Bildmarke carita von Intigena (Schweiz) AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.03.1986

Bildmarke 343408

Details zur Marke carita ((fig.))

Gesuch Nr.

05027/1985

Bildmarke

carita ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.02.1986

Hinterlegungs­datum

21.08.1985

Eintragsänderung

04.03.1986

Ablauf Schutzfrist

21.08.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 52 vom 04.03.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 16, 25

Löschdatum

28.03.2016

Inhaber

Intigena (Schweiz) AG
Grafenaustrasse 11
6300 Zug CH
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Hygieneprodukte auf der Basis von Zellstoff und Vliesstoff, nämlich Windeln, Höschenwindeln, Babypflegetücher, Damenbinden, Slipeinlagen, Kosmetiktücher.

Zusammenfassung zum Markeneintrag carita ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 343408 gehört zu der Bildmarke «-» von Intigena (Schweiz) AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 343408 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. März 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 343408 gehört dem Inhaber Intigena (Schweiz) AG Grafenaustrasse 11, 6300 Zug CH. Intigena (Schweiz) AG wird vertreten durch Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke carita ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke carita ((fig.)), eingetragen durch Intigena (Schweiz) AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.