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Bildmarke EPERAN-PP ((fig.)) von Kaneka Corporation - ... 342923


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 342923

Details zur Marke EPERAN-PP ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05687/1985

Bildmarke

EPERAN-PP ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.01.1986

Hinterlegungs­datum

18.09.1985

Ablauf Schutzfrist

18.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

17, 19

Inhaber

Kaneka Corporation
2-3-18, Nakanoshima, Kita-ku
Osaka JP
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 17

Polypropylen, insbesondere verwendet als Puffmaterial zum Dämpfen von Stössen, als industrielles Material, als Baumaterialien, als Material zur Isolation gegen Hitze sowie zur Herstellung von Containern.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EPERAN-PP ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 342923 gehört zu der Bildmarke «EPERAN-PP ((fig.))» von Kaneka Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 342923 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 342923 gehört dem Inhaber Kaneka Corporation 2-3-18, Nakanoshima, Kita-ku, Osaka JP. Kaneka Corporation wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke EPERAN-PP ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EPERAN-PP ((fig.)), eingetragen durch Kaneka Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.