Home  »  Meldung vom 14.08.2006  »  Hürlimann gold Premium Bier hell von Feldschlösschen Getränke,Holding AG

Bildmarke Hürlimann gold Premium Bier hell von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.02.1986

Bildmarke 342913

Details zur Marke Hürlimann gold Premium Bier hell ((fig.))

Gesuch Nr.

05529/1985

Bildmarke

Hürlimann gold Premium Bier hell ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.01.1986

Hinterlegungs­datum

17.12.1985

Eintragsänderung

04.02.1986

Ablauf Schutzfrist

17.12.2005

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 28 vom 04.02.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Löschdatum

24.07.2006

Inhaber

Feldschlösschen Getränke,Holding AG
4310 Rheinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Helles Bier.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Hürlimann gold Premium Bier hell ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 342913 gehört zu der Bildmarke «-» von Feldschlösschen Getränke,Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 342913 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. August 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 342913 gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke,Holding AG 4310 Rheinfelden CH. Der Inhaber Feldschlösschen Getränke,Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Hürlimann gold Premium Bier hell ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Hürlimann gold Premium Bier hell ((fig.)), eingetragen durch Feldschlösschen Getränke,Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.