Home  »  Meldung vom 12.06.2026  »  Marke DOFIBRA von Melisana AG

Wortmarke DOFIBRA von Melisana AG - Markeneintrag Nr. 342534


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.06.2026



Details zur Marke DOFIBRA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

05422/1985

Wortmarke

DOFIBRA

Eintrag ins Markenregister

10.12.1985

Hinterlegungs­datum

18.11.1985

Ablauf Schutzfrist

18.11.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 30

Löschdatum

11.06.2026

Inhaber

Melisana AG
Grüngasse 19
8004 Zürich CH
 

Vertreter

Blum&Grob Rechtsanwälte AG
Neumühlequai 6, Postfach
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und diätetische Erzeugnisse sowie Proteinpräparate und Nahrungsmittel aus oder unter hauptsächlicher Verwendung von Pflanzenfasern und Getreidepräparaten hergestellt.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag DOFIBRA

Markeneintragung: Die Markennummer 342534 gehört zu der Wortmarke «DOFIBRA» von Melisana AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 342534 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Dezember 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 342534 gehört dem Inhaber Melisana AG Grüngasse 19, 8004 Zürich CH. Melisana AG wird vertreten durch Blum&Grob Rechtsanwälte AG Neumühlequai 6, Postfach, 8021 Zürich CH.


Marke DOFIBRA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke DOFIBRA, eingetragen durch Melisana AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.