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Bildmarke EXMIRE ((fig.)) von Kabushiki Kaisha,Ito ... 342059


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 342059

Details zur Marke EXMIRE ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05735/1985

Bildmarke

EXMIRE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.11.1985

Hinterlegungs­datum

25.09.1985

Ablauf Schutzfrist

25.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 10

Inhaber

Kabushiki Kaisha,Ito Seisakusho
3800-16, Obuchi
Fuji-shi, Shizuoka JP
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Mess- und Analysierapparate und -instrumente einschliesslich Injektionsspritzen, und Injektionsspritzen enthaltende medizinische Mess- und Analysierapparate.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EXMIRE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 342059 gehört zu der Bildmarke «EXMIRE ((fig.))» von Kabushiki Kaisha,Ito Seisakusho. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 342059 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 342059 gehört dem Inhaber Kabushiki Kaisha,Ito Seisakusho 3800-16, Obuchi, Fuji-shi, Shizuoka JP. Kabushiki Kaisha,Ito Seisakusho wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke EXMIRE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EXMIRE ((fig.)), eingetragen durch Kabushiki Kaisha,Ito Seisakusho, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.