Home  »  Meldung vom 07.12.2015  »  Marke TECHMATE von The Dow Chemical Company

Wortmarke TECHMATE von The Dow Chemical Company - ... 339524


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.08.1985



Details zur Marke TECHMATE

Gesuch Nr.

02924/1985

Wortmarke

TECHMATE

Eintrag ins Markenregister

08.07.1985

Hinterlegungs­datum

03.05.1985

Eintragsänderung

14.08.1985

Ablauf Schutzfrist

03.05.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 187 vom 14.08.1985

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 17

Löschdatum

07.12.2015

Inhaber

The Dow Chemical Company
Midland (MI)
Midland (MI) US
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Kunstharze in Form von Granulaten und Perlen; Formstücke aus Plastik-Schaumstoff zur Verwendung als schützendes Verpackungsmaterial für elektronische Apparate und Geräte und andere zerbrechliche Waren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TECHMATE

Markeneintragung: Die Markennummer 339524 gehört zu der Wortmarke «TECHMATE» von The Dow Chemical Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 339524 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Dezember 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 339524 gehört dem Inhaber The Dow Chemical Company Midland (MI), Midland (MI) US. The Dow Chemical Company wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke TECHMATE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TECHMATE, eingetragen durch The Dow Chemical Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.