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Wortmarke TEXTOMUR von Fritz Landolt Aktiengesellschaft - ... 339066


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Glarus  GL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.07.1985



Details zur Marke TEXTOMUR

Gesuch Nr.

01267/1985

Wortmarke

TEXTOMUR

Eintrag ins Markenregister

28.06.1985

Hinterlegungs­datum

01.03.1985

Eintragsänderung

22.07.1985

Ablauf Schutzfrist

01.03.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 167 vom 22.07.1985

Nizza-Klassifikation Nr.

6

Löschdatum

05.10.2015

Inhaber

Fritz Landolt Aktiengesellschaft
Bahnhofstrasse 35
8752 Näfels CH
 

Vertreter

Swissberg AG
Seefeldstrasse 224, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Stützgitter aus Metall mit einer Einlage aus Vliesmatten aus Kunststoffasern zur Erstellung von übersteilen Böschungen und Stützkonstruktionen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag TEXTOMUR

Markeneintragung: Die Markennummer 339066 gehört zu der Wortmarke «TEXTOMUR» von Fritz Landolt Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 339066 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 339066 gehört dem Inhaber Fritz Landolt Aktiengesellschaft Bahnhofstrasse 35, 8752 Näfels CH. Fritz Landolt Aktiengesellschaft wird vertreten durch Swissberg AG Seefeldstrasse 224, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke TEXTOMUR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TEXTOMUR, eingetragen durch Fritz Landolt Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.