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Bildmarke ORANGiNA von Schweppes International Limited ...


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 21.11.1984

Bildmarke 334138

Details zur Marke ORANGiNA ((fig.))

Gesuch Nr.

03910/1984

Bildmarke

ORANGiNA ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.10.1984

Hinterlegungs­datum

18.07.1984

Eintragsänderung

21.11.1984

Ablauf Schutzfrist

18.07.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 273 vom 21.11.1984

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Löschdatum

23.02.2015

Farbanspruch

blau, orange, gelb und weiss.

Inhaber

Schweppes International Limited
7 Albemarle Street
Londres W1S 4HQ GB
 

Vertreter

Novagraaf Switzerland SA
Chemin de l'Echo 3
1213 Onex CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Auf der Basis von Orangen hergestellte Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ORANGiNA ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 334138 gehört zu der Bildmarke «-» von Schweppes International Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 334138 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Februar 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 334138 gehört dem Inhaber Schweppes International Limited 7 Albemarle Street, Londres W1S 4HQ GB. Schweppes International Limited wird vertreten durch Novagraaf Switzerland SA Chemin de l'Echo 3, 1213 Onex CH.


Marke ORANGiNA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ORANGiNA ((fig.)), eingetragen durch Schweppes International Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.