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Bildmarke Globus ((fig.)) von Magazine zum Globus AG - ... 327131


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 327131

Details zur Marke Globus ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01799/1983

Bildmarke

Globus ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.12.1983

Hinterlegungs­datum

21.03.1983

Ablauf Schutzfrist

21.03.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34

Inhaber

Magazine zum Globus AG
Lintheschergasse 7
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Wenger & Vieli AG
Dufourstrasse 56, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze und synthetische Harze, Kunststoffe im Rohzustand (in Form von Pulvern, Flüssigkeiten oder Pasten); Düngemittel (natürliche und künstliche); Feuerlöschmittel, Härtemittel und chemische Präparate zum Löten; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmittel; Gerbmittel, Klebstoffe für gewerbliche Zwecke. Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze, Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler und Dekorateure. Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel. Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubbindemittel, Brennstoffe und Leuchtstoffe; Kerzen, Wachslichter, Nachtlichter und Dochte. Hygienische Präparate; diätetische Nährmittel; Pflaster, Verbandmaterial; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von Unkraut und schädlichen Tieren. Anker, Ambosse, Glocken, gewalzte und gegossene Bauteile; Ketten; Kabel und Drähte; Schlosserwaren; Metallrohre; Geldschränke und Kassetten; Stahlkugeln; Hufeisen; Nägel und Schrauben. Maschinen für Haushalt und Garten, Werkzeugmaschinen; Motoren; Kupplungen und Treibriemen; Brutapparate. Handwerkszeuge und -instrumente; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb- und Stichwaffen. Elektrische Haushaltsapparate, Ton- und Bild-Aufnahme- und -Wiedergabegeräte, Datenverarbeitungs- und -aufzeichnungsgeräte, Geräte für interaktive elektronische Spiele; Geräte und Materialien für den Modellbau von Flugzeugen, Autos und Schiffen, Werkzeugsätze, Geräte für Lehr-, Forschungs- und spielerische Zwecke; drahtlose Telefon- und Gegensprechanlagen. Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Automaten, die durch Einwurf von Münzen oder Jetons betätigt werden; Sprechmaschinen; Registrierkassen, Rechenmaschinen; Feuerlöschgeräte. Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs-, Wasserleitungs- und sanitäre Anlagen. Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft und auf dem Wasser. Schusswaffen; Munition und Geschosse; Sprengstoffe; Feuerwerkskörper. Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestelte Gegenstände und plattierte Gegenstände; Modeschmuck; Juwelierwaren, Edelsteine; Uhren und andere Zeitmessinstrumente. Musikinstrumente. Papier, Pappe (Karton), Papierwaren und Pappwaren für Schreib-, Druck-, Zeichen-, Mal-, Verpackungs- und Versandzwecke; Papeteriewaren; Picknicksets und Wegwerfpackungen für Lebensmittel und Getränke; Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher; Buchbinderartikel; Fotografien, Schreibwaren, Klebstoffe; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel; Lehr- und Unterrichtsmittel; Spielkarten; Drucklettern; Druckstöcke. Gegenstände aus Guttapercha, Kautschuk, Balata und deren Ersatzstoffen; Folien, Platten und Stangen aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermittel; Asbest, Glimmer und Waren daraus; Schläuche (auch aus Metall). Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, nämlich Koffer, Taschen und Mappen aller Art, Etuis, Brieftaschen, Geldbeutel, Toilettennecessaires und Möbelpolster aus diesen Materialien; Häute und Felle; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren. Baumaterialien, Natur- und Kunststeine, Zement, Kalk, Mörtel, Gips und Kies; Röhren aus Sandstein oder aus Zement, Strassenbaumaterialien; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Häuser; Steindenkmäler; Schornsteine. Möbel, Spiegel, Rahmen; Behälter, Schachteln, Beutel, Säcke und Taschen aus Kunststoff; Bodenbeläge aus Kunststoff; Behälter aus Holz, Holzgriffe, -bügel und -leisten; Wand- und Bodenbeläge aus Kork, Korkzapfen, Korkuntersetzer; Rohrgeflecht für Möbel; Körbe aus Binsen und Weidengeflecht; Horngriffe für Messer, Schuhlöffel aus Horn; Schmuckwaren aus Elfenbein; Einlagen für Miederwaren aus Fischbein; Toilettenartikel und Schmuckwaren aus Schildpatt und Bernstein; Besatzartikel und Knöpfe aus Perlmutter; Meerschaumpfeifen und -mundstücke für Zigarettenspitzen; Folien, Kapseln, Spangen, Manschetten- und Kragenschützer aus Zelluloid. Kleine Haus- und Küchengeräte sowie tragbare Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten; Bürstenmachermaterial; Reinigungsgeräte und Putzzeug; Stahlspäne; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas, Glaswaren, Porzellan und Steingut. Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke; Polsterfüllstoffe (Rosshaar, Kapok, Federn, Seegras und dergleichen); rohe Gespinstfasern. Garne, Webstoffe; Bett- und Tischwäsche, Bettüberzüge, Bettücher, Tagesdecken, Handtücher, Frottiertücher, Vorhänge und andere Textilwaren, nämlich Weisswäsche (Linnen), Taschentücher, Geschirrtücher, Tischläufer, Untersetzer, Platzgedecke (Sets), Unterwäsche, Nachtwäsche, Baby- und Kinderwäsche. Bekleidungsstücke, einschliesslich Stiefel, Schuhe und Hausschuhe. Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Druckknöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen. Teppiche, Strohmatten, Matten, Linoleum und andere Waren, die als Fussbodenbelag dienen; Tapeten. Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck. Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette; Konserven, Pickles, Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, Biskuits, Kuchen, feine Back- und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Pfeffer, Essig, Saucen; Gewürze, Eis. Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel, Malz. Bier, Ale und Porter; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken. Weine, Spirituosen und Liköre. Rohtabak und Tabakfabrikate; Raucherartikel; Streichhölzer.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Globus ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 327131 gehört zu der Bildmarke «Globus ((fig.))» von Magazine zum Globus AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 327131 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 327131 gehört dem Inhaber Magazine zum Globus AG Lintheschergasse 7, 8001 Zürich CH. Magazine zum Globus AG wird vertreten durch Wenger & Vieli AG Dufourstrasse 56, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke Globus ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Globus ((fig.)), eingetragen durch Magazine zum Globus AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.