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Wortmarke NOVEROX von Allchemet AG - Markeneintrag Nr. 325476


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke NOVEROX

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02153/1983

Wortmarke

NOVEROX

Eintrag ins Markenregister

08.09.1983

Hinterlegungs­datum

12.04.1983

Ablauf Schutzfrist

12.04.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 2, 3, 4

Inhaber

Allchemet AG
Werkstrasse 4
6014 Luzern CH
 

Vertreter

TRADAMARCA SA
Avenue du Prieuré 8
1009 Pully CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Kitt- und Spachtelmassen aus Kunstharz oder synthetischen Harzen für die Behandlung von Holz, Glas, Metallen jeglicher Art und Beton sowie deren Kombinationen; Holzkonservierungsmittel sowie Korrosionsschutzanstriche für Metalle; Oberflächenschutz- und Poliermittel, insbesondere zum Unterhalt und zur Pflege von Fahrzeugen; technische Öle, Fette und Schmiermittel zum Unterhalt von Fahrzeugen sowie Lager jeglicher Art.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag NOVEROX

Markeneintragung: Die Markennummer 325476 gehört zu der Wortmarke «NOVEROX» von Allchemet AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 325476 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 325476 gehört dem Inhaber Allchemet AG Werkstrasse 4, 6014 Luzern CH. Allchemet AG wird vertreten durch TRADAMARCA SA Avenue du Prieuré 8, 1009 Pully CH.


Marke NOVEROX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NOVEROX, eingetragen durch Allchemet AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.