Home  »  Meldung vom 28.09.2026  »  Marke ALUCOLUX von 3A Composites GmbH

Wortmarke ALUCOLUX von 3A Composites GmbH - Markeneintrag ... 324732


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke ALUCOLUX

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04780/1982

Wortmarke

ALUCOLUX

Eintrag ins Markenregister

11.08.1983

Hinterlegungs­datum

19.08.1982

Ablauf Schutzfrist

19.08.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6

Inhaber

3A Composites GmbH
Kiefernweg 10
49090 Osnabrück DE
 

Vertreter

advotec. Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Maggistraße 5
78224 Singen DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Bleche, Bänder, Folien, Stangen, Rohre, Drähte und sonstiges Halbzeug, vorwiegend aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen; auch im plattierten, lackierten und/oder mit einem organischen Kunststoffüberzug versehenen Zustand.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALUCOLUX

Markeneintragung: Die Markennummer 324732 gehört zu der Wortmarke «ALUCOLUX» von 3A Composites GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 324732 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. März 1986 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 324732 gehört dem Inhaber 3A Composites GmbH Kiefernweg 10, 49090 Osnabrück DE. 3A Composites GmbH wird vertreten durch advotec. Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB Maggistraße 5, 78224 Singen DE.


Marke ALUCOLUX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ALUCOLUX, eingetragen durch 3A Composites GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.