Home  »  Meldung vom 10.12.2012  »  Marke RESERVE DES CHAMPIONNATS DU MONDE von Feldschlösschen Getränke,Holding AG

RESERVE DES CHAMPIONNATS DU MONDE (322403)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.06.1983



Details zur Marke RESERVE DES CHAMPIONNATS DU MONDE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05947/1982

Wortmarke

RESERVE DES CHAMPIONNATS DU MONDE

Eintrag ins Markenregister

20.04.1983

Hinterlegungs­datum

03.05.1982

Eintragsänderung

16.06.1983

Ablauf Schutzfrist

03.05.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 137 vom 16.06.1983

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Löschdatum

10.12.2012

Inhaber

Feldschlösschen Getränke,Holding AG
4310 Rheinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Vins.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RESERVE DES CHAMPIONNATS DU MONDE

Markeneintragung: Die Markennummer 322403 gehört zu der Wortmarke «RESERVE DES CHAMPIONNATS DU MONDE» von Feldschlösschen Getränke,Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 322403 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Dezember 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 322403 gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke,Holding AG 4310 Rheinfelden CH. Der Inhaber Feldschlösschen Getränke,Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke RESERVE DES CHAMPIONNATS DU MONDE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RESERVE DES CHAMPIONNATS DU MONDE, eingetragen durch Feldschlösschen Getränke,Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.