Home  »  Meldung vom 15.01.2025  »  Marke Hacomalt ((fig.)) von Haco AG

Bildmarke Hacomalt ((fig.)) von Haco AG - Markeneintrag Nr. 321863


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 321863

Details zur Marke Hacomalt ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05781/1982

Bildmarke

Hacomalt ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.03.1983

Hinterlegungs­datum

08.10.1982

Ablauf Schutzfrist

08.10.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 29, 30, 31

Inhaber

Haco AG
Worbstrasse 262
3073 Gümligen CH
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Malzhaltige pharmazeutische und medizinische Präparate, Malzpräparate, malzhaltige Nahrungsmittel (ausgenommen Kaffeeprodukte), malzhaltige Tierarznei- und Futtermittel, Präparate für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, die Malz enthalten.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Hacomalt ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 321863 gehört zu der Bildmarke «Hacomalt ((fig.))» von Haco AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 321863 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 321863 gehört dem Inhaber Haco AG Worbstrasse 262, 3073 Gümligen CH. Haco AG wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke Hacomalt ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Hacomalt ((fig.)), eingetragen durch Haco AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.