Home  »  Meldung vom 05.07.2025  »  Marke VERWO ((fig.)) von Verwo AG

Bildmarke VERWO ((fig.)) von Verwo AG - Markeneintrag Nr. 321446


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 321446

Details zur Marke VERWO ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04972/1982

Bildmarke

VERWO ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.03.1983

Hinterlegungs­datum

31.08.1982

Ablauf Schutzfrist

31.08.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 7, 11, 19, 21

Inhaber

Verwo AG
Vogtswis 1
8864 Reichenburg CH
 

Vertreter

RENTSCH PARTNER AG
Kirchenweg 8, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Blechwaren aller Art für Haushalt, Gewerbe und Industrie; Haushaltapparate, insbesondere Waschmaschinen, Waschherde, Zentrifugen, Geschirrwaschmaschinen, Tiefkühltruhen; Fenster- und Türrahmen aus Metall und Kunststoffen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag VERWO ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 321446 gehört zu der Bildmarke «VERWO ((fig.))» von Verwo AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 321446 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 321446 gehört dem Inhaber Verwo AG Vogtswis 1, 8864 Reichenburg CH. Verwo AG wird vertreten durch RENTSCH PARTNER AG Kirchenweg 8, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke VERWO ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VERWO ((fig.)), eingetragen durch Verwo AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.