Home  »  Meldung vom 25.06.2026  »  Marke OPOPHARMA von Opopharma AG

Wortmarke OPOPHARMA von Opopharma AG - Markeneintrag Nr. 321247


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke OPOPHARMA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

05119/1982

Wortmarke

OPOPHARMA

Eintrag ins Markenregister

10.03.1983

Hinterlegungs­datum

01.09.1982

Ablauf Schutzfrist

01.09.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 10

Inhaber

Opopharma AG
Kirchgasse 42
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Dr. Lusuardi AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische, medizinische und hygienische Produkte und Präparate; pharmazeutische Drogen, Sera, Impfstoffe, Bakterienpräparate, Desinfektionsmittel, Diagnostika, Tierheilmittel, Verbandstoffe, Verbände, Binden und Bandagen, Watte und Pflaster.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OPOPHARMA

Markeneintragung: Die Markennummer 321247 gehört zu der Wortmarke «OPOPHARMA» von Opopharma AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 321247 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Dezember 1975 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 321247 gehört dem Inhaber Opopharma AG Kirchgasse 42, 8001 Zürich CH. Opopharma AG wird vertreten durch Dr. Lusuardi AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke OPOPHARMA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke OPOPHARMA, eingetragen durch Opopharma AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.