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Bildmarke LAKEROL ((fig.)) von Cloetta Sverige AB - ... 319200


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 319200

Details zur Marke LAKEROL ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01654/1982

Bildmarke

LAKEROL ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.11.1982

Hinterlegungs­datum

16.03.1982

Ablauf Schutzfrist

16.03.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 30

Inhaber

Cloetta Sverige AB
Brogatan 7
205 42 Malmö SE
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Kosmetische Artikel, Schmierseife, Seife, Parfüm, Waschpulver, Zahn- und Hautcreme, Mund- und Haarwasser, Pastillen und Tabletten für die Pflege von Mund, Hals und Brust, Reinigungs- und Gesundheitsmittel, Konfitüren, Zuckerwaren, Arzneimittel und medizinische Präparate im übrigen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LAKEROL ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 319200 gehört zu der Bildmarke «LAKEROL ((fig.))» von Cloetta Sverige AB. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 319200 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 319200 gehört dem Inhaber Cloetta Sverige AB Brogatan 7, 205 42 Malmö SE. Cloetta Sverige AB wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke LAKEROL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LAKEROL ((fig.)), eingetragen durch Cloetta Sverige AB, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.