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Bildmarke SAMEN Mauser ((fig.)) von Samen Mauser AG - ... 311011


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 311011

Details zur Marke SAMEN Mauser ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00336/1981

Bildmarke

SAMEN Mauser ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.09.1981

Hinterlegungs­datum

23.01.1981

Ablauf Schutzfrist

23.01.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 7, 8, 31

Inhaber

Samen Mauser AG
Industriestrasse 24
8404 Winterthur CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Werkzeuge, Geräte und Maschinen für den Gartenbau; Blumenerde, Torfprodukte für den Gartenbau, Dünge- und Pflanzenschutzmittel; Pflanzen, Knollen, Zwiebeln, Samen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SAMEN Mauser ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 311011 gehört zu der Bildmarke «SAMEN Mauser ((fig.))» von Samen Mauser AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 311011 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 311011 gehört dem Inhaber Samen Mauser AG Industriestrasse 24, 8404 Winterthur CH. Samen Mauser AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke SAMEN Mauser ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SAMEN Mauser ((fig.)), eingetragen durch Samen Mauser AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.