Home  »  Meldung vom 07.11.2025  »  Marke MANGALORE GANESH BEEDIES 501 von Wellauer AG

MANGALORE GANESH BEEDIES 501 (309899)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke MANGALORE GANESH BEEDIES 501

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06030/1980

Wortmarke

MANGALORE GANESH BEEDIES 501

Eintrag ins Markenregister

30.06.1981

Hinterlegungs­datum

25.11.1980

Ablauf Schutzfrist

25.11.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Inhaber

Wellauer AG
Thalerstrasse 67, Postfach
9424 Rheineck CH
 

Vertreter

DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München, Zweigniederlassung Zürich
Bahnhofplatz 1
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 34

Zigarillos indischer Herkunft.

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag MANGALORE GANESH BEEDIES 501

Markeneintragung: Die Markennummer 309899 gehört zu der Wortmarke «MANGALORE GANESH BEEDIES 501» von Wellauer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 309899 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 309899 gehört dem Inhaber Wellauer AG Thalerstrasse 67, Postfach, 9424 Rheineck CH. Wellauer AG wird vertreten durch DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München, Zweigniederlassung Zürich Bahnhofplatz 1, 8001 Zürich CH.


Marke MANGALORE GANESH BEEDIES 501 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MANGALORE GANESH BEEDIES 501, eingetragen durch Wellauer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.