Home  »  Meldung vom 11.04.2011  »  Marke SALOMON LANDOLT LANDVOGT VON GREIFENSEE UND EGLISAU von Landolt Weine AG

SALOMON LANDOLT LANDVOGT VON GREIFENSEE UND EGLISAU (309542)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.07.1981



Details zur Marke SALOMON LANDOLT LANDVOGT VON GREIFENSEE UND EGLISAU

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05697/1980

Wortmarke

SALOMON LANDOLT LANDVOGT VON GREIFENSEE UND EGLISAU

Eintrag ins Markenregister

11.06.1981

Hinterlegungs­datum

07.09.1980

Eintragsänderung

28.07.1981

Ablauf Schutzfrist

07.09.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 171 vom 28.07.1981

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Löschdatum

11.04.2011

Inhaber

Landolt Weine AG
Brandschenkestrasse 60
8039 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Weine aus Eglisau.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SALOMON LANDOLT LANDVOGT VON GREIFENSEE UND EGLISAU

Markeneintragung: Die Markennummer 309542 gehört zu der Wortmarke «SALOMON LANDOLT LANDVOGT VON GREIFENSEE UND EGLISAU» von Landolt Weine AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 309542 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. April 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 309542 gehört dem Inhaber Landolt Weine AG Brandschenkestrasse 60, 8039 Zürich CH. Der Inhaber Landolt Weine AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SALOMON LANDOLT LANDVOGT VON GREIFENSEE UND EGLISAU mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SALOMON LANDOLT LANDVOGT VON GREIFENSEE UND EGLISAU, eingetragen durch Landolt Weine AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.