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Wortmarke MAYFIELD von Philip Morris Products S.A. - ... 309479


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Neuenburg  NE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.07.1981



Details zur Marke MAYFIELD

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02461/1978

Wortmarke

MAYFIELD

Eintrag ins Markenregister

11.06.1981

Hinterlegungs­datum

19.05.1978

Eintragsänderung

22.07.1981

Ablauf Schutzfrist

19.05.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 166 vom 22.07.1981

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Löschdatum

22.12.2008

Inhaber

Philip Morris Products S.A.
Quai Jeanrenaud 3
2000 Neuchâtel CH
 

Vertreter

Bovard AG,Patentanwälte
Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 34

Tabakwaren, insbesondere Zigaretten und Raucherutensilien.



Zusammenfassung zum Markeneintrag MAYFIELD

Markeneintragung: Die Markennummer 309479 gehört zu der Wortmarke «MAYFIELD» von Philip Morris Products S.A.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 309479 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Dezember 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 309479 gehört dem Inhaber Philip Morris Products S.A. Quai Jeanrenaud 3, 2000 Neuchâtel CH. Philip Morris Products S.A. wird vertreten durch Bovard AG,Patentanwälte Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke MAYFIELD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MAYFIELD, eingetragen durch Philip Morris Products S.A., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.