Home  »  Meldung vom 03.07.2026  »  Marke ELGEF von Georg Fischer Wavin AG

Wortmarke ELGEF von Georg Fischer Wavin AG - Markeneintrag ... 308900


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke ELGEF

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06160/1980

Wortmarke

ELGEF

Eintrag ins Markenregister

15.04.1981

Hinterlegungs­datum

01.12.1980

Ablauf Schutzfrist

01.12.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 7, 8, 11, 17, 20

Inhaber

Georg Fischer Wavin AG
Industriestrasse 24
4553 Subingen CH
 

Vertreter

Georg Fischer AG
Amsler-Laffon-Strasse 9
8201 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Absperrarmaturen, Rohrteile und Formstücke, wie Muffen, T-Stücke, Bögen und Reduktionen, aus Kunststoff, insbesondere Polyolefinen, sowie Schweissvorrichtungen für Kunststoffe.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ELGEF

Markeneintragung: Die Markennummer 308900 gehört zu der Wortmarke «ELGEF» von Georg Fischer Wavin AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 308900 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Mai 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 308900 gehört dem Inhaber Georg Fischer Wavin AG Industriestrasse 24, 4553 Subingen CH. Georg Fischer Wavin AG wird vertreten durch Georg Fischer AG Amsler-Laffon-Strasse 9, 8201 Schaffhausen CH.


Marke ELGEF mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ELGEF, eingetragen durch Georg Fischer Wavin AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.