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Wortmarke SOFTELLA von REWE Schweiz Beteiligungs Holding ... 308778


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.05.1981



Details zur Marke SOFTELLA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04603/1980

Wortmarke

SOFTELLA

Eintrag ins Markenregister

09.04.1981

Hinterlegungs­datum

10.09.1980

Eintragsänderung

18.05.1981

Ablauf Schutzfrist

10.09.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 112 vom 18.05.1981

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Löschdatum

11.04.2011

Inhaber

REWE Schweiz Beteiligungs Holding AG,Rechtsdienst
Industriestrasse 25
8604 Volketswil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papierhaushaltsrollen, Papiergesichtstücher und Toilettenpapier.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SOFTELLA

Markeneintragung: Die Markennummer 308778 gehört zu der Wortmarke «SOFTELLA» von REWE Schweiz Beteiligungs Holding AG,Rechtsdienst. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 308778 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. April 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 308778 gehört dem Inhaber REWE Schweiz Beteiligungs Holding AG,Rechtsdienst Industriestrasse 25, 8604 Volketswil CH. Der Inhaber REWE Schweiz Beteiligungs Holding AG,Rechtsdienst hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SOFTELLA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SOFTELLA, eingetragen durch REWE Schweiz Beteiligungs Holding AG,Rechtsdienst, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.