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Wortmarke ULTIMATE von Philip Morris Products S.A. - ... 308772


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Neuenburg  NE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.05.1981



Details zur Marke ULTIMATE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

03767/1979

Wortmarke

ULTIMATE

Eintrag ins Markenregister

09.04.1981

Hinterlegungs­datum

17.07.1979

Eintragsänderung

18.05.1981

Ablauf Schutzfrist

17.07.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 112 vom 18.05.1981

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Löschdatum

22.02.2010

Inhaber

Philip Morris Products S.A.
Quai Jeanrenaud 3
2000 Neuchâtel CH
 

Vertreter

Zimmerli, Wagner & Partner AG
Apollostrasse 2, Postfach 1021
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 34

Rohtabak und Tabakfabrikate, Raucherartikel und Streichhölzer.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ULTIMATE

Markeneintragung: Die Markennummer 308772 gehört zu der Wortmarke «ULTIMATE» von Philip Morris Products S.A.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 308772 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Februar 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 308772 gehört dem Inhaber Philip Morris Products S.A. Quai Jeanrenaud 3, 2000 Neuchâtel CH. Philip Morris Products S.A. wird vertreten durch Zimmerli, Wagner & Partner AG Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich CH.


Marke ULTIMATE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ULTIMATE, eingetragen durch Philip Morris Products S.A., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.