Details zur Marke SELANGOR
Marken Nr.
Gesuch Nr.
03066/1979
Wortmarke
SELANGOR
Eintrag ins Markenregister
13.11.1980
Hinterlegungsdatum
13.06.1979
Eintragsänderung
19.12.1980
Ablauf Schutzfrist
13.06.2009
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 298 vom 19.12.1980
Nizza-Klassifikation Nr.
6, 14, 16, 21, 26, 34
Löschdatum
18.01.2010
Inhaber
Chilweg 5
8165 Oberweningen CH
Vertreter
Vorderberg 11
8044 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 6
Waren aus Zinn, nämlich Fasshähne, Zifferblätter, Medaillen, Pokale, Figurinen, Trophäen, Schmuckwaren, Manschettenknöpfe, Briefbeschwerer, Schreibtischgarnituren, Krüge, einschliesslich Kaffee- und Teekrüge sowie Kaffee- und Tee-Serviersets, Becher, Kannen, Trinkgefässe aller Art, Messbecher, Eierbecher, Schalen, Serviertablette, Salz- und Pfefferdosen und -garnituren, Gewürzgarnituren, Platzteller, Kerzenhalter und -ständer, Vasen, Aschenbecher, Zigarettendosen und -etuis, Zigarettenanzünder und andere Raucherutensilien, alle vorgenannten Waren malaysischer Herkunft.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SELANGOR
Markeneintragung: Die Markennummer 306886 gehört zu der Wortmarke «SELANGOR» von Hans Rudolf Freuler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 306886 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Januar 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 306886 gehört dem Inhaber Hans Rudolf Freuler Chilweg 5, 8165 Oberweningen CH. Hans Rudolf Freuler wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.
Marke SELANGOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SELANGOR, eingetragen durch Hans Rudolf Freuler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)