Home  »  Meldung vom 08.06.2009  »  Marke SCHICK PIVOT von Warner-Lambert Company

Wortmarke SCHICK PIVOT von Warner-Lambert Company - ... 306885


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.12.1980



Details zur Marke SCHICK PIVOT

Gesuch Nr.

05307/1978

Wortmarke

SCHICK PIVOT

Eintrag ins Markenregister

13.11.1980

Hinterlegungs­datum

02.11.1978

Eintragsänderung

19.12.1980

Ablauf Schutzfrist

02.11.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 298 vom 19.12.1980

Nizza-Klassifikation Nr.

8

Löschdatum

08.06.2009

Inhaber

Warner-Lambert Company
201 Tabor Road
Morris Plains (NJ) US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 8

Handwerkszeuge und -instrumente, nämlich Klingenrasierer mit Drehmechanismus und Sicherheitsklinge.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHICK PIVOT

Markeneintragung: Die Markennummer 306885 gehört zu der Wortmarke «SCHICK PIVOT» von Warner-Lambert Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 306885 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Juni 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 306885 gehört dem Inhaber Warner-Lambert Company 201 Tabor Road, Morris Plains (NJ) US. Warner-Lambert Company wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke SCHICK PIVOT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCHICK PIVOT, eingetragen durch Warner-Lambert Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.