Home  »  Meldung vom 28.06.2010  »  Marke STEMU von Georg Fischer Wavin AG

Wortmarke STEMU von Georg Fischer Wavin AG - Markeneintrag ... 303272


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.05.1980



Details zur Marke STEMU

Gesuch Nr.

05988/1979

Wortmarke

STEMU

Eintrag ins Markenregister

28.03.1980

Hinterlegungs­datum

21.11.1979

Eintragsänderung

12.05.1980

Ablauf Schutzfrist

21.11.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 110 vom 12.05.1980

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 17, 20

Löschdatum

28.06.2010

Inhaber

Georg Fischer Wavin AG
Industriestrasse 24
4553 Subingen CH
 

Vertreter

Georg Fischer AG
Amsler-Laffon-Strasse 9
8201 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Fittings, vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere Steckmuffen-Formstücke, wie T-Stücke, Schieber und dergleichen, sowie Zubehör, insbesondere Dichtringe.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STEMU

Markeneintragung: Die Markennummer 303272 gehört zu der Wortmarke «STEMU» von Georg Fischer Wavin AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 303272 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Juni 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 303272 gehört dem Inhaber Georg Fischer Wavin AG Industriestrasse 24, 4553 Subingen CH. Georg Fischer Wavin AG wird vertreten durch Georg Fischer AG Amsler-Laffon-Strasse 9, 8201 Schaffhausen CH.


Marke STEMU mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STEMU, eingetragen durch Georg Fischer Wavin AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.