Home  »  Meldung vom 22.02.2010  »  Marke SAN MATTIA von St. Jakobskellerei,Schuler & Cie. AG Schwyz,ehemals Johann Jakob Castell & Cie.

Wortmarke SAN MATTIA von St. Jakobskellerei,Schuler & Cie. ... 301158


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 21.12.1979



Details zur Marke SAN MATTIA

Gesuch Nr.

03770/1979

Wortmarke

SAN MATTIA

Eintrag ins Markenregister

15.11.1979

Hinterlegungs­datum

17.07.1979

Eintragsänderung

21.12.1979

Ablauf Schutzfrist

17.07.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 299 vom 21.12.1979

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Löschdatum

22.02.2010

Inhaber

St. Jakobskellerei,Schuler & Cie. AG Schwyz,ehemals Johann Jakob Castell & Cie.
Franzosenstrasse 14
6423 Seewen SZ CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Italienische Weine.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SAN MATTIA

Markeneintragung: Die Markennummer 301158 gehört zu der Wortmarke «SAN MATTIA» von St. Jakobskellerei,Schuler & Cie. AG Schwyz,ehemals Johann Jakob Castell & Cie.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 301158 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Februar 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 301158 gehört dem Inhaber St. Jakobskellerei,Schuler & Cie. AG Schwyz,ehemals Johann Jakob Castell & Cie. Franzosenstrasse 14, 6423 Seewen SZ CH. Der Inhaber St. Jakobskellerei,Schuler & Cie. AG Schwyz,ehemals Johann Jakob Castell & Cie. hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SAN MATTIA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SAN MATTIA, eingetragen durch St. Jakobskellerei,Schuler & Cie. AG Schwyz,ehemals Johann Jakob Castell & Cie., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.