Home  »  Meldung vom 31.03.2023  »  White Turf von Rennverein St. Moritz

Bildmarke White Turf von Rennverein St. Moritz ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.06.1998

Bildmarke 2P-451797

Details zur Marke White Turf ((fig.))

Gesuch Nr.

10351/1997

Bildmarke

White Turf ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.05.1998

Hinterlegungs­datum

23.12.1997

Eintragsänderung

30.06.1998

Ablauf Schutzfrist

23.12.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 123 vom 30.06.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 41

Inhaber

Rennverein St. Moritz
Via dal Bagn 20
7500 St. Moritz CH
 

Vertreter

Swissberg AG
Seefeldstrasse 224, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 41

Planung und Durchführung von Sportereignissen und zugehörigen Rahmenveranstaltungen, insbesondere von Galopp- und Trabrennen sowie Skikjöring.



Zusammenfassung zum Markeneintrag White Turf ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-451797 gehört zu der Bildmarke «-» von Rennverein St. Moritz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-451797 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-451797 gehört dem Inhaber Rennverein St. Moritz Via dal Bagn 20, 7500 St. Moritz CH. Rennverein St. Moritz wird vertreten durch Swissberg AG Seefeldstrasse 224, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke White Turf ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke White Turf ((fig.)), eingetragen durch Rennverein St. Moritz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.