Home  »  Meldung vom 29.04.2019  »  BS jumping von Steeltec AG

Bildmarke BS jumping von Steeltec AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.06.1998

Bildmarke 2P-451782

Details zur Marke BS jumping ((fig.))

Gesuch Nr.

08783/1997

Bildmarke

BS jumping ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.05.1998

Hinterlegungs­datum

06.11.1997

Eintragsänderung

30.06.1998

Ablauf Schutzfrist

06.11.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 123 vom 30.06.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

40, 41, 42

Inhaber

Steeltec AG
Emmenweid
6020 Emmenbrücke CH
 

Vertreter

Paul Wiesli, Fürsprecher
Untere Brühlstrasse 21, Postfach
4800 Zofingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 40

Bearbeitung von Blankstahl durch Kaltformung, Zerspanen (z.B.Schleifen, Drehen, Fräsen), Wärmebehandeln.

Klasse 41

Personalschulungskurse.

Klasse 42

Technische Beratung bezüglich der Anwendung von Blankstahl-Produkten.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag BS jumping ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-451782 gehört zu der Bildmarke «-» von Steeltec AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-451782 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. April 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-451782 gehört dem Inhaber Steeltec AG Emmenweid, 6020 Emmenbrücke CH. Steeltec AG wird vertreten durch Paul Wiesli, Fürsprecher Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen CH.


Marke BS jumping ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BS jumping ((fig.)), eingetragen durch Steeltec AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.