Home  »  Meldung vom 29.06.2017  »  Marke LOWBAC von J. Carl Fridlin Gewürze AG

Wortmarke LOWBAC von J. Carl Fridlin Gewürze AG - ... 2P-451057


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.05.1998



Details zur Marke LOWBAC

Gesuch Nr.

09562/1997

Wortmarke

LOWBAC

Eintrag ins Markenregister

28.04.1998

Hinterlegungs­datum

27.11.1997

Eintragsänderung

29.05.1998

Ablauf Schutzfrist

27.11.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 102 vom 29.05.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 40, 42

Inhaber

J. Carl Fridlin Gewürze AG
Bösch 61
6331 Hünenberg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Keimreduzierte Gewürze, Gewürzkräuter, Gewürzmischungen, Würzmittel, Streuwürze.

Klasse 40

Bearbeitung von organischen Stoffen, nämlich natürliches Verfahren zur Keimreduzierung von Gewürzen, Gewürzkräutern, Gemüse, Pilzen, Gewürzmischungen.

Klasse 42

Forschung und Beratung auf dem Gebiet der Keimreduzierung von Gewürzen, Gewürzkräutern, Gemüse, Pilzen, Gewürzmischungen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag LOWBAC

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-451057 gehört zu der Wortmarke «LOWBAC» von J. Carl Fridlin Gewürze AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-451057 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Juni 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-451057 gehört dem Inhaber J. Carl Fridlin Gewürze AG Bösch 61, 6331 Hünenberg CH. Der Inhaber J. Carl Fridlin Gewürze AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke LOWBAC mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LOWBAC, eingetragen durch J. Carl Fridlin Gewürze AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.