Details zur Marke QUiX ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
01822/1998
Bildmarke
QUiX ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
19.03.1998
Hinterlegungsdatum
10.03.1998
Eintragsänderung
15.04.1998
Ablauf Schutzfrist
10.03.2028
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 71 vom 15.04.1998
Nizza-Klassifikation Nr.
29, 30
Inhaber
Schwanengasse 47
2501 Biel CH
Vertreter
Thunstrasse 63, Postfach 371
3000 Bern 6 CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 29
Konservierte, getrocknete, gekochte oder verarbeitete Nahrungsmittel; Nüsse. Alle vorgenannten Waren ausgenommen Nussriegel und süsse Backwaren, insbesondere gebackene Zwischenverpflegungen.
Klasse 30
Getreidepräparate; Schokolade, Schokoladewaren; Zwischenverpflegungen (soweit in Klasse 30 enthalten). Alle vorgenannten Waren ausgenommen süsse gebackene Zwischenverpflegungen, Eis-Crème-Produkte, Schokolade-Stangen und Schokoladeriegel, einschliesslich mit Schokolade überzogene, caramelisierte Produkte.
Zusammenfassung zum Markeneintrag QUiX ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 2P-450176 gehört zu der Bildmarke «-» von Narimpex AG (Narimpex Ltd.). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-450176 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. März 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 2P-450176 gehört dem Inhaber Narimpex AG (Narimpex Ltd.) Schwanengasse 47, 2501 Biel CH. Narimpex AG (Narimpex Ltd.) wird vertreten durch BKS Rechtsanwälte AG Thunstrasse 63, Postfach 371, 3000 Bern 6 CH.
Marke QUiX ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke QUiX ((fig.)), eingetragen durch Narimpex AG (Narimpex Ltd.), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.