Home  »  Meldung vom 03.06.2021  »  Marke TERRANO von Zürcher Ziegeleien AG

Wortmarke TERRANO von Zürcher Ziegeleien AG - Markeneintrag ... 2P-449320


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.03.1998



Details zur Marke TERRANO

Gesuch Nr.

06930/1997

Wortmarke

TERRANO

Eintrag ins Markenregister

18.02.1998

Hinterlegungs­datum

28.08.1997

Eintragsänderung

19.03.1998

Ablauf Schutzfrist

28.08.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 54 vom 19.03.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

17, 19

Inhaber

Zürcher Ziegeleien AG
Eichwatt 1
8105 Regensdorf CH
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 17

Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial, Isolierputze.

Klasse 19

Baumaterialien, Verputzmittel, Zementputze, Mörtel, Bausteine, Fertigbauteile, Befestigungselemente und Rohre, alle diese Waren nicht aus Metall.



Zusammenfassung zum Markeneintrag TERRANO

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-449320 gehört zu der Wortmarke «TERRANO» von Zürcher Ziegeleien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-449320 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Juni 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-449320 gehört dem Inhaber Zürcher Ziegeleien AG Eichwatt 1, 8105 Regensdorf CH. Zürcher Ziegeleien AG wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke TERRANO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TERRANO, eingetragen durch Zürcher Ziegeleien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.