Home  »  Meldung vom 26.07.2024  »  Marke ALGRA von Algra tec AG

Wortmarke ALGRA von Algra tec AG - Markeneintrag Nr. 2P-448796


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.03.1998



Details zur Marke ALGRA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

07076/1997

Wortmarke

ALGRA

Eintrag ins Markenregister

03.02.1998

Hinterlegungs­datum

02.09.1997

Eintragsänderung

02.03.1998

Ablauf Schutzfrist

02.09.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 41 vom 02.03.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 9, 20

Inhaber

Algra tec AG
Rigistrasse 1
5634 Merenschwand CH
 

Vertreter

MLL Legal AG
Schiffbaustrasse 2, Postfach
8031 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Unbeschriftete, beschriftete und bedruckte Metalltafeln und -schilder.

Klasse 9

Folientastaturen einschliesslich piezo-elektrische Tastaturen.

Klasse 20

Unbeschriftete, beschriftete und bedruckte Anschlagtafeln und Schilder aus Holz und/oder Kunststoff.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALGRA

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-448796 gehört zu der Wortmarke «ALGRA» von Algra tec AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-448796 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-448796 gehört dem Inhaber Algra tec AG Rigistrasse 1, 5634 Merenschwand CH. Algra tec AG wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2, Postfach, 8031 Zürich CH.


Marke ALGRA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ALGRA, eingetragen durch Algra tec AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.