Details zur Marke ALPHA - DER KADERMARKT DER SCHWEIZ
Marken Nr.
Gesuch Nr.
01439/1997
Wortmarke
ALPHA - DER KADERMARKT DER SCHWEIZ
Eintrag ins Markenregister
19.08.1997
Hinterlegungsdatum
21.02.1997
Eintragsänderung
09.09.1997
Ablauf Schutzfrist
21.02.2027
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 172 vom 09.09.1997
Nizza-Klassifikation Nr.
16, 35, 38, 41
Inhaber
Vertreter
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Druckereierzeugnisse, inbesondere Zeitungen und Zeitschriften.
Klasse 35
Werbung, Personalvermittlung.
Klasse 38
Telekommunikation.
Klasse 41
Ausbildung; Herausgabe von Inseraten, insbesondere für Kaderstellen, in Druckmedien aller Art, Computernetzwerken und Radio und Fernsehen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag ALPHA - DER KADERMARKT DER SCHWEIZ
Markeneintragung: Die Markennummer 2P-444608 gehört zu der Wortmarke «ALPHA - DER KADERMARKT DER SCHWEIZ» von Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-444608 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 2P-444608 gehört dem Inhaber Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG Werdstrasse 21, 8004 Zürich CH. Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.
Marke ALPHA - DER KADERMARKT DER SCHWEIZ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke ALPHA - DER KADERMARKT DER SCHWEIZ, eingetragen durch Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.