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Wortmarke TECHCONNECT von International Business Machines ... 2P-441780


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.06.1997



Details zur Marke TECHCONNECT

Gesuch Nr.

04840/1996

Wortmarke

TECHCONNECT

Eintrag ins Markenregister

03.06.1997

Hinterlegungs­datum

02.07.1996

Eintragsänderung

23.06.1997

Ablauf Schutzfrist

02.07.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 117 vom 23.06.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

International Business Machines Corporation
New Orchard Road
10504 Armonk (NY) US
 

Vertreter

Intellectual Property Law,IBM Research GmbH
Säumerstrasse 4
8803 Rueschlikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausbildung und Schulung, insbesondere mit Bezug zu Computern und Computertechnik.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TECHCONNECT

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-441780 gehört zu der Wortmarke «TECHCONNECT» von International Business Machines Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-441780 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Juni 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-441780 gehört dem Inhaber International Business Machines Corporation New Orchard Road, 10504 Armonk (NY) US. International Business Machines Corporation wird vertreten durch Intellectual Property Law,IBM Research GmbH Säumerstrasse 4, 8803 Rueschlikon CH.


Marke TECHCONNECT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TECHCONNECT, eingetragen durch International Business Machines Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.