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Wortmarke TRICOSAFE von Janico Holding AG - Markeneintrag ... 2P-441347


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.06.1997



Details zur Marke TRICOSAFE

Gesuch Nr.

07290/1996

Wortmarke

TRICOSAFE

Eintrag ins Markenregister

26.05.1997

Hinterlegungs­datum

04.10.1996

Eintragsänderung

13.06.1997

Ablauf Schutzfrist

04.10.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 111 vom 13.06.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

19, 24

Inhaber

Janico Holding AG
Zürcherstrasse 350
8500 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Baumaterialien (nicht aus Metall), nämlich gewobene, nicht gewobene sowie gewirkte Stoffe für den Garten- und Landschaftsbau aus Kunststoff-, synthetischen, mineralischen oder natürlichen Fasern; alle vorgenannten Waren soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 24

Gewobene, nicht gewobene sowie gewirkte Stoffe für den Garten- und Landschaftsbau aus Kunststoff-, synthetischen, mineralischen oder natürlichen Fasern; alle vorgenannten Waren soweit in dieser Klasse enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TRICOSAFE

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-441347 gehört zu der Wortmarke «TRICOSAFE» von Janico Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-441347 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Mai 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-441347 gehört dem Inhaber Janico Holding AG Zürcherstrasse 350, 8500 Frauenfeld CH. Der Inhaber Janico Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke TRICOSAFE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TRICOSAFE, eingetragen durch Janico Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.