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Wortmarke COLORPASS von Canon Kabushiki Kaisha - ... 2P-438766


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.04.1997



Details zur Marke COLORPASS

Gesuch Nr.

07274/1995

Wortmarke

COLORPASS

Eintrag ins Markenregister

26.03.1997

Hinterlegungs­datum

03.05.1995

Eintragsänderung

16.04.1997

Ablauf Schutzfrist

03.05.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 71 vom 16.04.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16

Inhaber

Canon Kabushiki Kaisha
30-2, Shimomaruko 3-chome, Ohta-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Kopiergeräte, Computerdrucker, Faxgeräte und Datenverarbeitungsmaschinen, Schnittstelleneinheiten; Software.

Klasse 16

Benutzerhandbücher zu den vorgenannten Waren der Klasse 9.

Zusammenfassung zum Markeneintrag COLORPASS

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-438766 gehört zu der Wortmarke «COLORPASS» von Canon Kabushiki Kaisha. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-438766 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Dezember 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-438766 gehört dem Inhaber Canon Kabushiki Kaisha 30-2, Shimomaruko 3-chome, Ohta-ku, Tokyo JP. Canon Kabushiki Kaisha wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke COLORPASS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke COLORPASS, eingetragen durch Canon Kabushiki Kaisha, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.