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Wortmarke EGLI von Egli-Motorradtechnik AG - Markeneintrag ... 2P-438070


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.04.1997



Details zur Marke EGLI

Gesuch Nr.

02072/1996

Wortmarke

EGLI

Eintrag ins Markenregister

17.03.1997

Hinterlegungs­datum

23.03.1996

Eintragsänderung

04.04.1997

Ablauf Schutzfrist

23.03.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 63 vom 04.04.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 35, 42

Inhaber

Egli-Motorradtechnik AG
5618 Bettwil CH
 

Vertreter

lic. iur. Raphael Brunner, LL.M.
Balgristweg 11
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Motorfahrzeuge, insbesondere Personenfahrzeuge und Motorräder sowie deren Bestandteile; Antriebsmotoren für diese Fahrzeuge sowie Bestandteile dieser Antriebsmotoren.

Klasse 35

Detailhandel mit Motorfahrzeugen und Motorfahrzeugteilen.

Klasse 42

Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Motorfahrzeugtechnik, insbesondere Tuning von Motorfahrzeugen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EGLI

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-438070 gehört zu der Wortmarke «EGLI» von Egli-Motorradtechnik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-438070 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. März 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-438070 gehört dem Inhaber Egli-Motorradtechnik AG 5618 Bettwil CH. Egli-Motorradtechnik AG wird vertreten durch lic. iur. Raphael Brunner, LL.M. Balgristweg 11, 8008 Zürich CH.


Marke EGLI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EGLI, eingetragen durch Egli-Motorradtechnik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.