Home  »  Meldung vom 15.12.2023  »  Marke GRAND PLAZA von Milliken Industrials Ltd

Wortmarke GRAND PLAZA von Milliken Industrials Ltd - ... 2P-437536


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.03.1997



Details zur Marke GRAND PLAZA

Gesuch Nr.

12513/1995

Wortmarke

GRAND PLAZA

Eintrag ins Markenregister

06.03.1997

Hinterlegungs­datum

06.11.1995

Eintragsänderung

27.03.1997

Ablauf Schutzfrist

06.11.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 59 vom 27.03.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

27

Inhaber

Milliken Industrials Ltd
Beach Hill Plant, Gidlow Lane
Wigan WN6 6RN GB
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 27

Teppiche und Teppichbeläge; Vorleger, Teppichbrücken, Matten und mattenähnliche Gewebe; Fussbodenbeläge für bereits bestehende Fussböden; Teppichfliesen, alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 27 enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GRAND PLAZA

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-437536 gehört zu der Wortmarke «GRAND PLAZA» von Milliken Industrials Ltd. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-437536 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-437536 gehört dem Inhaber Milliken Industrials Ltd Beach Hill Plant, Gidlow Lane, Wigan WN6 6RN GB. Milliken Industrials Ltd wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke GRAND PLAZA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GRAND PLAZA, eingetragen durch Milliken Industrials Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.