Home  »  Meldung vom 29.04.2015  »  Marke MUZ von Muldenzentrale AG

Wortmarke MUZ von Muldenzentrale AG - Markeneintrag Nr. 2P-433640


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.01.1997



Details zur Marke MUZ

Gesuch Nr.

09455/1995

Wortmarke

MUZ

Eintrag ins Markenregister

29.11.1996

Hinterlegungs­datum

21.07.1995

Eintragsänderung

08.01.1997

Ablauf Schutzfrist

21.07.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 3 vom 08.01.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 12, 37, 39

Inhaber

Muldenzentrale AG
Affolternstrasse 177
8050 Zürich CH
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Container und Abfallmulden aus Metall.

Klasse 12

Fahrzeuge, Apparate zur Beförderung von Waren auf dem Land.

Klasse 37

Bauwesen.

Klasse 39

Transportwesen, Verpackung und Lagerung von Waren; Vermietung von Containern und Abfallmulden.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MUZ

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-433640 gehört zu der Wortmarke «MUZ» von Muldenzentrale AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-433640 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. April 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-433640 gehört dem Inhaber Muldenzentrale AG Affolternstrasse 177, 8050 Zürich CH. Muldenzentrale AG wird vertreten durch Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke MUZ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MUZ, eingetragen durch Muldenzentrale AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.