Home  »  Meldung vom 12.11.2014  »  Marke STERNSTUNDEN von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Wortmarke STERNSTUNDEN von Schweizerische Radio- und ... 2P-433380


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.12.1996



Details zur Marke STERNSTUNDEN

Gesuch Nr.

06068/1995

Wortmarke

STERNSTUNDEN

Eintrag ins Markenregister

21.11.1996

Hinterlegungs­datum

31.03.1995

Eintragsänderung

24.12.1996

Ablauf Schutzfrist

31.03.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 250 vom 24.12.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 38

Inhaber

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft
Giacomettistrasse 1
3006 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse.

Klasse 35

Werbung.

Klasse 38

Telekommunikation.



Zusammenfassung zum Markeneintrag STERNSTUNDEN

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-433380 gehört zu der Wortmarke «STERNSTUNDEN» von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-433380 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. November 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-433380 gehört dem Inhaber Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft Giacomettistrasse 1, 3006 Bern CH. Der Inhaber Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke STERNSTUNDEN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STERNSTUNDEN, eingetragen durch Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.