Home  »  Meldung vom 19.11.2014  »  Marke RUBAG von Rubag Rollmaterial und,Baumaschinen AG

Wortmarke RUBAG von Rubag Rollmaterial und,Baumaschinen AG ... 2P-429416


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.10.1996



Details zur Marke RUBAG

Gesuch Nr.

02524/1995

Wortmarke

RUBAG

Eintrag ins Markenregister

15.08.1996

Hinterlegungs­datum

13.03.1995

Eintragsänderung

21.10.1996

Ablauf Schutzfrist

13.03.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 204 vom 21.10.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 8, 12

Inhaber

Rubag Rollmaterial und,Baumaschinen AG
Sternenfeldstrasse 1-3
4127 Birsfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Baumaschinen aller Art.

Klasse 8

Handbetätigte Werkzeuge und Geräte für den Bau.

Klasse 12

Fahrzeuge für den Bau und das Kommunalwesen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RUBAG

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-429416 gehört zu der Wortmarke «RUBAG» von Rubag Rollmaterial und,Baumaschinen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-429416 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. November 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-429416 gehört dem Inhaber Rubag Rollmaterial und,Baumaschinen AG Sternenfeldstrasse 1-3, 4127 Birsfelden CH. Der Inhaber Rubag Rollmaterial und,Baumaschinen AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke RUBAG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RUBAG, eingetragen durch Rubag Rollmaterial und,Baumaschinen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.