Home  »  Meldung vom 01.09.2023  »  Alfred\'s Meisterhand von AMH AG

Bildmarke Alfred\'s Meisterhand von AMH AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.01.1996

Bildmarke 2P-419867

Details zur Marke Alfred\'s Meisterhand ((fig.))

Gesuch Nr.

00330/1994

Bildmarke

Alfred\'s Meisterhand ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.12.1995

Hinterlegungs­datum

18.01.1994

Eintragsänderung

08.01.1996

Ablauf Schutzfrist

18.01.2034

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 4 vom 08.01.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 16, 34

Farbanspruch

magenta, schwarz

Inhaber

AMH AG
Bäderstrasse 23
5400 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 16

Schreibwaren und Büroartikel.

Klasse 34

Raucherschmuckutensilien.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Alfred\'s Meisterhand ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-419867 gehört zu der Bildmarke «-» von AMH AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-419867 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. August 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-419867 gehört dem Inhaber AMH AG Bäderstrasse 23, 5400 Baden CH. Der Inhaber AMH AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Alfred\'s Meisterhand ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Alfred\'s Meisterhand ((fig.)), eingetragen durch AMH AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.