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Wortmarke CITY CAT von Bucher-Guyer AG - Markeneintrag Nr. 2P-418132


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.09.1995



Details zur Marke CITY CAT

Gesuch Nr.

05049/1995

Wortmarke

CITY CAT

Eintrag ins Markenregister

10.08.1995

Hinterlegungs­datum

29.03.1995

Eintragsänderung

08.09.1995

Ablauf Schutzfrist

29.03.2035

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 174 vom 08.09.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Inhaber

Bucher-Guyer AG
8166 Niederweningen CH
 

Vertreter

Schaad Balass Menzl & Partner AG,Patent- und Markenanwälte
Bellerivestrasse 20
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Kommunalfahrzeuge, nämlich Strassenreinigungsfahrzeuge mit Kehrgutbehältern, mit Wasserspraysystemen, Besen oder Laubsaugschläuchen, Schneeräumfahrzeuge mit Schneeräumschild, Schneekehrwalzen, Schneebürsten und/oder Sand- und Salzstreuern, Anbaugeräte und Teile dieser vorgenannten Fahrzeuge.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CITY CAT

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-418132 gehört zu der Wortmarke «CITY CAT» von Bucher-Guyer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-418132 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-418132 gehört dem Inhaber Bucher-Guyer AG 8166 Niederweningen CH. Bucher-Guyer AG wird vertreten durch Schaad Balass Menzl & Partner AG,Patent- und Markenanwälte Bellerivestrasse 20, 8034 Zürich CH.


Marke CITY CAT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CITY CAT, eingetragen durch Bucher-Guyer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.