Home  »  Meldung vom 14.02.2023  »  LUZERNER WOCHE von CH Regionalmedien AG

Bildmarke LUZERNER WOCHE von CH Regionalmedien AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.06.1995

Bildmarke 2P-416574

Details zur Marke LUZERNER WOCHE ((fig.))

Gesuch Nr.

04203/1993

Bildmarke

LUZERNER WOCHE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.05.1995

Hinterlegungs­datum

28.03.1995

Eintragsänderung

13.06.1995

Ablauf Schutzfrist

28.03.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 112 vom 13.06.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Inhaber

CH Regionalmedien AG
Neumattstrasse 1
5000 Aarau CH
 

Vertreter

lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt
Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 6
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Zeitungen, Zeitschriften schweizerischer Herkunft.



Zusammenfassung zum Markeneintrag LUZERNER WOCHE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-416574 gehört zu der Bildmarke «-» von CH Regionalmedien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-416574 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-416574 gehört dem Inhaber CH Regionalmedien AG Neumattstrasse 1, 5000 Aarau CH. CH Regionalmedien AG wird vertreten durch lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau CH.


Marke LUZERNER WOCHE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LUZERNER WOCHE ((fig.)), eingetragen durch CH Regionalmedien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.